Um seine allgemeinen Grundsätze zu erreichen, wird der Rat den folgenden Zielen besondere Aufmerksamkeit widmen:
1. zu wissen, Stellungnahmen abzugeben und über die vom Kulturministerium vorgeschlagenen Fragen in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit oder den verschiedenen Gremien oder Gremien, die davon abhängen oder davon abhängen, Bericht zu erstatten; insbesondere im Hinblick auf kommunale Programme für kulturelle Aktivitäten und Dienstleistungen, deren Umsetzung und Investitionen in die Infrastruktur sowie Haushaltsinformationen.
2. Dem Stadtrat Initiativen in kulturellen Angelegenheiten vorschlagen, Elemente für die Festlegung von Prioritäten bereitstellen und über die Kulturpolitik des Stadtrats beraten, um sicherzustellen, dass diese Politik den Interessen am besten entspricht und Willen der Bürger.
3. Üben Sie die Überwachung und Kontrolle von Kulturprogrammen aus, einschließlich solcher, die von anderen Stellen genehmigt wurden.
4. Die Beteiligung aller Bürger, aller Einheiten und aller Gruppen aller sozialen Bereiche zu verknüpfen, die an der Realität und der Verbesserung der kulturellen Situation unserer Stadt interessiert sind.
5. Vorschläge und Förderung der geeigneten Ressourcen für den Zugang und die Beteiligung der Bürger zu den verschiedenen kommunalen Kulturdiensten und zum Ausdruck ihrer Forderungen, die dieser Rat im Rahmen der angestrebten Ziele sein muss in dieser Verordnung vorgesehen.
1. Das beratende Gremium bei der Ausarbeitung von Verordnungen und Vorschriften der für den Sektor betroffenen Dienstleistungen und bei den dort besonders betroffenen Themen zu sein.
2. Dem Stadtrat Initiativen vorzulegen oder die von den Arbeitskommissionen abgeleiteten sowie die von Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen erhaltenen Initiativen zu informieren und an ihn weiterzuleiten, um von den zuständigen Stellen erörtert zu werden.
3. Úber die Entscheidungen informiert zu sein, die der Stadtrat im kulturellen Bereich trifft.
4. Vorschläge für geeignete Verfahren für die Teilnahme der Bürger an den kommunalen Kulturdiensten und für den Zugang zur Äußerung ihrer Forderungen.
Der Rat besteht aus folgenden Leitungsgremien: Präsident, Vizepräsident und Plenum.
Der Präsident:
1. Der Bürgermeister kann per Dekret den Stadtrat, der die Präsidentschaft innehat, frei ernennen oder abberufen.
2. Die Funktionen des Präsidenten sind:
a) Einberufung, Vorsitz, Aussetzung und Vertagung der Sitzungen, Moderation der Debatten und Lösung der Auslosungen mit einer ausschlaggebenden Stimme.
b) Als Sprecher des Verwaltungsrats auftreten.
c) Legen Sie die Tagesordnung fest.
d) Sicherstellung der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen.
e) Genehmigung der Teilnahme am Plenum und an den Arbeitskommissionen von Personen, die im kulturellen Bereich von Sitges oder mit spezifischen Kenntnissen verbunden sind, wenn die Behandlung eines konkreten Themas dies ratsam macht. Diese Leute werden eine Stimme haben, aber keine Stimme.
f) Übermittlung der Berichte und Vorschläge des Rates an die übrigen kommunalen Organe.
g) Festlegung der Einrichtung, Ziele und Zwecke der Arbeitsausschüsse gemäß dem Plenum.
h) auf Vorschlag des Kulturministeriums die vier Einheiten zu benennen, die Teil des Rates sind. Ebenso im Hinblick auf den eventuellen Widerruf und / oder Ersatz.
i) Ernennung der Mitglieder des Rates, die dies persönlich tun, auf Vorschlag des Kulturministeriums. Ebenso im Hinblick auf den eventuellen Widerruf und / oder Ersatz.
Der Vizepräsident:
1. Er wird vom Bürgermeister ernannt.
2. Es ist Aufgabe des Vizepräsidenten, den Präsidenten durch alle seine Rechte und Pflichten zu ersetzen.
Die Sekretärin:
Es wird ein Beamter oder Arbeiter des Kulturministeriums sein.
Seine Funktionen sind:
1. Nehmen Sie mit einer Stimme teil, aber ohne Abstimmung.
2. Bereiten Sie die Sitzungsprotokolle vor und bewahren Sie die Unterlagen des Verwaltungsrats auf.
3. Bescheinigung der Vereinbarungen mit Zustimmung des Präsidenten.
4. Stellen Sie sicher, dass die eingereichten Unterlagen rechtzeitig eintreffen.
5. Einberufung des Rates auf Anordnung des Präsidenten.
Plenum
Der Rat wird als einziges Entscheidungsgremium das Plenum haben.
Das Plenum besteht aus allen Mitgliedern unter dem Vorsitz des Bürgermeisters oder Ratsmitglieds, an das er delegiert.
Die Position des Vorstandsmitglieds wird nicht vergütet.
Plenarfunktionen sind:
1. Konsultation und Debatte über das kommunale Handeln im Bereich der Kulturpolitik.
2. Genehmigung des vom Sekretär erstellten Jahresberichts.
3. Informationen und Unterlagen zu allen Angelegenheiten oder Interventionen anzufordern, die das Tätigkeitsfeld des Rates betreffen.
4. Dem Stadtrat Berichte und Vorschläge zu Fragen im Zusammenhang mit seinen Befugnissen vorlegen.
5. Bereiten Sie alle vom Stadtrat angeforderten Pläne, Maßnahmen und Berichte vor.
Der Gemeinderat für Kultur wird folgende Zusammensetzung haben:
Rathaus:
Der Bürgermeister, der die Präsidentschaft innehaben wird.
Der für die Kultur des Stadtrats von Sitges zuständige Stadtrat, der die Vizepräsidentschaft innehat und an den der Bürgermeister die Präsidentschaft delegieren kann.
Ein oder ein Vertreter jeder kommunalen Fraktion.
Entitäten:
Die vier ordnungsgemäß legalisierten kulturellen Einheiten von Sitges sind nach Ermessen des Stadtrats für die Anzahl der Mitglieder, ihre Bedeutung in der Kulturwelt von Sitges und die Anzahl der kulturellen Aktivitäten, die das ganze Jahr über stattfinden, von größter Bedeutung. mit jeweils einem Vertreter als Vorstandsmitgliedern gemäß den Bestimmungen in Artikel 7.
Für den Fall, dass die kommunalen Kriterien in Zukunft in Bezug auf die vier im Rat vertretenen kulturellen Einheiten variieren können, wird der Vorsitz auf Vorschlag des Kulturministeriums den geeigneten Ersatz gemäß die in Artikel 8 im Abschnitt über den Präsidenten vorgesehenen Funktionen.
In persönlicher Eigenschaft:
Drei Personen, die auf Vorschlag des Rates im Bereich der Sitgetà-Kultur verbunden waren, bezogen sich auf die Angelegenheiten des Rates als Mitglieder.
Die Amtszeit dieser Mitglieder beträgt bis zu den in Artikel 8 des Abschnitts über den Präsidenten vorgesehenen Bedingungen.
Techniker:
Der für den Kulturbereich des Stadtrats zuständige Koordinator.
Ein Verwaltungs- oder Assistent im Bereich Kultur, Sekretär des Rates, mit einer Stimme, aber ohne Stimme.
Ebenso kann die Präsidentschaft des Rates von sich aus oder auf Ersuchen des Rates für das ordnungsgemäße Funktionieren seiner Sitzungen Ratsmitglieder, Techniker oder jede andere Person einladen, die sie für angemessen hält, um über ein oder mehrere in der Verordnung des Rates enthaltene Themen zu berichten. Tag, der an den Tagungen des Rates mit Stimme und ohne Abstimmung teilnehmen wird.
Jeder Bürger kann jedoch beantragen, seine Initiativen und Vorschläge im Rat persönlich zu verteidigen.
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