Die Ziele des Gemeinderats für Umwelt sind:
1. Gewährleistung der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt, der Umwelt, insbesondere von Gebieten von natürlichem Interesse, und Verbesserung der Lebensqualität.
2. Bildung und Umweltbewusstsein sicherstellen.
3. Förderung von Einstellungen und Gewohnheiten in der Bevölkerung, die Einsparungen und eine optimale Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gewährleisten.
4. Förderung der Beziehung zu den Körperschaften der gleichen Ebene der Nachbargemeinden und zu den höheren Körperschaften.
5. Überwachung der Einhaltung der Umweltvorschriften.
Die Funktionen des städtischen Umweltrates sind:
1. Schlagen Sie Studien, Projekte und Programme von lokalem Interesse in Umweltfragen vor.
2. Bereiten Sie die ihm vom Stadtrat anvertrauten Berichte und Studien in Umweltfragen vor.
3. Entwickeln Sie geeignete Vorschläge zur Verbesserung der Umwelt.
4. Vorschläge für Koordinierungsformen in den Programmen, die die verschiedenen öffentlichen Verwaltungen entwickeln.
5. Ermutigen Sie Unternehmen und Einzelpersonen zur Teilnahme an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbesserung der Umwelt und sammeln Sie von ihnen die Bedenken und Vorschläge, die sie beitragen möchten.
6. Beratung über die Aktivitäten und Maßnahmen des Stadtrats, die sich auf die Umwelt auswirken. Arbeit des Stadtrats auf die Umwelt sowie die Ergebnisse.
8. Der Gemeinderat für Umwelt kann mit Stimmenmehrheit motivierte Vorschläge zu Themen unter seiner Zuständigkeit unterbreiten, die je nach Bedeutung des Vorschlags in die Tagesordnung der Plenarsitzung des Stadtrats oder der Regierungskommission aufgenommen werden sollen.
9. Der Gemeinderat für Umwelt kann auf die Informationen über die Aktivitäten des Stadtrats zugreifen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
Arbeitsausschüsse
a) Der Vorsitzende kann auf Vorschlag des Verwaltungsrats Arbeitsausschüsse einrichten, die sich mit spezifischen Fragen befassen, zu denen auch die Mitglieder des Verwaltungsrats gehören, die dies wünschen.
b) Der Vorsitzende der Ausschüsse entspricht dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder demjenigen, der sie delegiert.
c) Die Existenz der Kommission endet, wenn sie vom Rat festgelegt wird.
Der städtische Umweltrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Vom Stadtrat:
a) Der Bürgermeister, Präsident des Umweltrates.
b) Der Umweltrat, Vizepräsident des Umweltrates, an den der Bürgermeister die Präsidentschaft delegieren kann.
c) Die Ratsmitglieder des Gebiets des Territoriums und der Umwelt, die sich aus den Bereichen Städtebau, Projekte und Arbeiten, öffentliche Straßen, Reinigung und Strände sowie Nachhaltigkeit oder Vertretern zusammensetzen, an die sie delegieren
d) Die Ratsmitglieder für Handel, Prävention und Sicherheit und Kultur der Bürger oder Stellvertreter, an die sie delegieren.
e) Ein Vertreter jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion.
Von den Entitäten:
Repräsentative Einheiten:
1 Vertreter des AAVV des Sitges Center.
1 Vertreter des AAVV von Poble Sec.
1 Vertreter des AAVV der Oasis-Sant Crispí.
1 Vertreter des AAVV von Vinyet und Terramar.
1 Vertreter der AAVV dels Molins.
1 Vertreter des AAVV de la Llevantina.
1 Vertreter des AAVV von Quint-Mar.
1 Vertreter des AAVV von Vallpineda.
1 Vertreter des AAVV von La Plana-Can Pei.
1 Vertreter des AAVV von Can Girona.
1 Vertreter des Gemeinderats von Garraf.
1 Vertreter des Gemeinderats von Les Botigues.
1 Vertreter des Umweltverbandes APMA-La Falconera.
1 Vertreter des Sitges Wanderzentrums.
1 Vertreter des Sektoralen Rates für Städtebau.
1 Vertreter des Beaches Sector Council.
1 Vertreter der Agrupament Escolta Nostra Senyora del Vinyet.
1 Vertreter von Montverd.
Die anderen, die mit den gleichen Zielen wie der Umweltrat im Laufe der Zeit geschaffen werden.
Techniker:
a) Ein vom Umweltrat des Garraf County Council ernannter Umweltexperte als Berater.
b) Gegebenenfalls andere Techniker als Berater mit einer Stimme, jedoch ohne Stimmrecht.
Koordinator:
Eine Person wird ernannt, und ihr Stellvertreter wird der Koordinator des Umweltrates sein, der die Sitzungen des Rates dynamisieren, moderieren und koordinieren wird.
Sekretär:
Der Delegierte Sekretär oder sein Stellvertreter des Bereichs Raumplanung und Umwelt wird der Delegierte Sekretär des Rates sein.
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